Winterdienst
Winterdienst in Hamburg, sicher durch die kalte Jahreszeit
Ob privates Grundstück, Gewerbefläche oder Wohnanlage: Wir räumen und streuen Ihre Wege, Einfahrten und Parkflächen zuverlässig bei Schnee und Eis, mit festem Einsatzplan für die ganze Saison.
Verlässlicher Winterdienst für Hamburg
Schnee und Glatteis kommen oft kurzfristig, Ihre Verkehrssicherungspflicht besteht trotzdem. Wir übernehmen den Räum- und Streudienst für Ihre Gehwege, Einfahrten und Stellplätze und sorgen dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen, egal ob es einmal kurz oder eine ganze Saison lang schneit.
Wir arbeiten mit einem festen Einsatzplan und kurzen Wegen im Hamburger Süden und Osten, damit Ihre Flächen früh am Morgen frei und sicher begehbar sind. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Dokumentation der durchgeführten Einsätze für Ihre Unterlagen.

Unser Winterdienst im Überblick
Räumen & Streuen
Wir räumen und streuen Ihre Gehwege, Einfahrten und Stellplätze bei Schnee und Eis, früh am Morgen und zuverlässig nach festem Einsatzplan.
Fester Saisonvertrag
Wir arbeiten mit festen Winterdienstverträgen für die gesamte Saison. So sind Sie von November bis April durchgehend abgesichert.
Kontrolle & Bereitschaft
Vom 01. November bis 15. April sind wir 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche in Bereitschaft und bei angekündigtem Schneefall oder Glatteis sofort einsatzbereit.
Sicherheit & Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Hauseigentümer. Mit dem Winterdienst übernehmen wir diese Aufgabe zuverlässig für Sie und dokumentieren die Einsätze auf Wunsch. Wir sind betriebshaftpflichtversichert.
Für wen wir im Einsatz sind
Privat
Für Ihr privates Grundstück übernehmen wir das Räumen und Streuen von Gehweg, Einfahrt und Terrasse, damit Sie und Ihr Besuch sicher zum Haus kommen.
Gewerbe & Handel
Für Gewerbeflächen, Zufahrten und Kundenparkplätze sorgen wir für einen zuverlässigen Winterdienst nach festem Einsatzplan, damit der Betrieb ohne Unterbrechung läuft.
Wohnanlagen & Hausverwaltungen
Die Verkehrssicherungspflicht für Wege und Zufahrten liegt beim Hauseigentümer. Wir übernehmen diese Aufgabe für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen zuverlässig für Sie, betriebshaftpflichtversichert und auf Wunsch mit Einsatzdokumentation.
Winterdienst in Hamburg: Das sollten Eigentümer wissen
In Hamburg sind Eigentümer und Anlieger dafür verantwortlich, dass Gehwege an ihrem Grundstück bei Schnee und Glätte sicher begehbar sind. Wann geräumt und gestreut sein muss, regelt das Hamburgische Wegegesetz. Wir richten unseren Einsatzplan danach aus, damit Ihre Flächen rechtzeitig frei sind, auch früh am Morgen und am Wochenende.
Unser Winterdienst in Hamburg konzentriert sich auf den Süden und Osten der Stadt, also Harburg, Wilhelmsburg, Moorwerder, Langenbek, Bergedorf und die Stadtteile dazwischen. Weil wir die Touren vor Saisonbeginn planen, wissen Sie frühzeitig, wie Ihre Flächen betreut werden. Saisonverträge für den kommenden Winter fragen Sie deshalb am besten schon im Herbst an.
Das ganze Jahr betreut
Wenn der Schnee weg ist, geht es mit der Gartenpflege in Hamburg weiter: Rasenschnitt, Heckenschnitt und Grundstückspflege von Frühjahr bis Herbst. Für öffentliche Auftraggeber übernehmen wir den Räum- und Streudienst auch als Teil unserer kommunalen Tätigkeiten, und auf zahlreichen Friedhöfen im Hamburger Süden kümmern wir uns um die Grabpflege. Ihr Angebot für den Winterdienst erhalten Sie über das Anfrageformular oder telefonisch unter (040) 696 389 680.
Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst
In welchem Zeitraum sind Sie in Bereitschaft?
Vom 01. November bis zum 15. April sind wir 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche in Bereitschaft. So sind wir bei Schnee und Glatteis jederzeit einsatzbereit, egal ob tagsüber, nachts oder am Wochenende.
Übernehmen Sie auch Winterdienst für Gewerbeflächen und Mehrfamilienhäuser?
Ja. Neben privaten Grundstücken betreuen wir auch Gewerbeflächen, Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser mit festem Einsatzplan für die gesamte Saison.
Was passiert bei kurzfristigem, starkem Schneefall?
Wir behalten die Wetterlage laufend im Blick und passen unseren Einsatzplan bei angekündigtem Schneefall entsprechend an, auch außerhalb der regulären Zeiten und früh am Morgen.
Wer haftet, wenn auf meinem Grundstück jemand stürzt?
Als Grundstückseigentümer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Wege und Zufahrten. Mit einem festen Winterdienstvertrag übertragen Sie das Räumen und Streuen an uns. Wir sind betriebshaftpflichtversichert und dokumentieren die Einsätze auf Wunsch.
